Normen
des Besuchs

Parkregeln

Es ist nicht gestattet, Lebensmittel in den Park mitzubringen.
Sie sollten keine Gegenstände werfen oder Tieren Futter geben.
Das Rauchen ist im Park verboten, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen.
Haustiere sind im Park nicht gestattet, mit Ausnahme von Blindenhunden und Assistenzhunden.
Wir müssen Grünflächen respektieren. Gehen Sie stets auf den Wegen und halten Sie den Park sauber.
Sie sollten nicht gegen das Glas der Gehäuse stoßen. Auf diese Reize reagieren die Tiere nicht.
Kinder unter 16 Jahren müssen insbesondere in Spielbereichen von einem Erwachsenen begleitet werden
Es ist nicht möglich, den Park mit demselben Ticket erneut zu betreten, nachdem Sie ihn verlassen haben.
Fahrräder und andere pedalbetriebene Fahrzeuge sind auf dem Gelände nicht gestattet. Erlaubt sind lediglich Kinderwagen und Dreiräder. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Kinderwagen aufzubewahren.
Das Fotografieren oder Aufnehmen zu kommerziellen Zwecken ist ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet.
Ohne Hemd ist der Zutritt zum Park nicht möglich.

Vergessen Sie nicht,

Überprüfen Sie die Aktivitätspläne. Der Parkplan kann von der Organisation ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
Aus veterinärmedizinischen Gründen kann es vorkommen, dass Arten nicht zu sehen sind.
Das Betreten des Geheges bedeutet, dass alle Parkregeln akzeptiert werden.

Spezifische Zulassungsbedingungen

Gemäß den Bestimmungen des Dekrets 10/2023 vom 28. Januar, mit dem die allgemeine Regelung für die Zulassung von Personen zu öffentlichen Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen in der Autonomen Gemeinschaft Andalusien genehmigt wird, geändert durch die Dekrete 119/2005, 258/ 2007, 247/2011 und 211/2018 ist das Unternehmen RAIN FOREST SL mit CIF 81295586 gemäß dem Anhang zum Dekret 155/2018 der Junta de Andalucía III.2.6 in der Einrichtung mit dem Namen BIOPARC FUENGIROLA für Folgendes zugelassen:

  • Personen, die Speisen oder Getränke zum Verzehr innerhalb der Einrichtung sowie in Einrichtungen, in denen eine Bewirtungsdienstleistung erbracht wird, mit sich führen, ist der Zutritt und Aufenthalt nicht gestattet.
  • Der Zutritt und Aufenthalt von Personen in Begleitung von Tieren ist nicht gestattet, mit Ausnahme von Personen in Begleitung von Blindenhunden.
  • Personen, die nicht den für die Nutzung der Einrichtungen festgelegten Mindestverbrauch konsumieren, ist der Zutritt und Aufenthalt nicht gestattet.
  • Der Zutritt und der Aufenthalt von Personen unter 16 Jahren ohne jederzeitige Begleitung einer für den Minderjährigen verantwortlichen Person oder einer von dieser ausdrücklich ermächtigten volljährigen Person ist nicht gestattet.